Bereits vor eingien Jahren ist die Energieinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie macht auch den privaten Bauherren Vorgaben, welche geeigneten Maßnahmen zu trefffen sind, um unnötige Wärme- bzw. Energieverluste zu unterbinden. Auch für den Bereich Dach und Fassade bestimmt diese Verordnung, welche Maßnahmen in welchen Bereichen durchzuführen sind, um um unnötige Wärme- bzw. Energieverluste zu unterbinden.
Der private Bauherr kann per Gesetz noch nicht zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden. Es können jedoch dem Immobilienbesitzer durch die Nichtbeachtung dieser Verordnung bei Sanierungsmaßnahmen im Nachhinein oft mietrechtliche oder kaufrechtliche Mängel angelastet werden. Wir informieren und beraten Sie zu sinnvollen Maßnahmen in diesem Bereich.
Der finanzielle Mehraufwand rechnet sich durch den dauerhaft verminderten Heizbedarf, was Ihrem Budget zugute kommt. Es existieren hier außerdem verschiedene finanzielle Förderprogramme, die Immobilienbesitzer nutzen können.
Die sinnvolle und sparsame Nutzung fossiler Brennstoffe vermindert den CO²-Ausstoß und schont somit unsere Umwelt.